Drei aktuelle Programme für Investition, Innovation und Liquidität
Beratung erhalten Interessierte direkt bei
a. der NBank
Tel. 0511 - 30031-333, montags bis freitags 8 bis 17 Uhr; E-Mail: beratung@nbank.de
b. Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH
- Wilhelm Kalmund, Tel. 04401 - 9969 15, kalmund@wesermarsch.de und
- Johann Gelder, Tel. 04401 - 9969 07, gelder@wesermarsch.de
Niedersachsen-Schnellkredit
Seit dem 1. Oktober gibt es den Niedersachsen-Schnellkredit ein.
Zielgruppe: Selbstständige und Unternehmen. Freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.
Was wird gefördert?: Der Schnellkredit kann für betriebliche Investitionen und die Deckung laufender Kosten beantragt werden.
Antragsweg über die Hausbanken
Das Produkt wird über die NBank bereitgestellt und kann von Selbstständigen und Unternehmen über die Hausbanken beantragt werden. Die Gelder können für laufende Betriebskosten ebenso verwendet werden wie für Investitionen. Der Niedersachsen-Schnellkredit ist mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren und bis zu zwei Tilgungsfreijahren verfügbar. Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 10.000 und 200.000 Euro, der Endkreditnehmerzins liegt bei 3 %. Die Ausrichtung auf freiberuflich Tätige und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ergänzt das Angebot der KfW zielgenau. Die Antragstellung für den Niedersachsen-Schnellkredit erfolgt direkt über die Hausbanken und ist bis zum Jahresende möglich.
Der Niedersachsen-Schnellkredit ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar. Eine Kombination mit dem Zuschuss-Programm „Neustart Niedersachsen Investition“ der NBank ist daher möglich.
Neustart Niedersachsen Investition
Zielgruppe: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks
Was wird gefördert?: Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt.
Höhe der Förderung: Zuschuss bis zu 50 %
Voraussetzung:
Das Unternehmen hat in den Monaten April bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie erlitten.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks: einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- 50 % für Investitionen bis 200.000 EUR
- 40 % für Investitionen bis 625.000 EUR
Darüber hinaus können Unternehmen der Automobilwirtschaft alternativ auch einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben erhalten.
- 30 % für Investitionen bis 1.650.000 EUR
- 20 % für Investitionen bis 4.000.000 EUR
Förderhöhe mindestens 5.000 Euro und maximal 800.000 Euro.
Anschaffung von Kraftfahrzeugen mit Straßenzulassung, je Fahrzeug maximal 10.000 Euro förderfähige Ausgaben
Nicht förderfähig sind Ausgaben für Finanzierungen, die Umsatzsteuer, Leasing- oder Mietausgaben, Personalausgaben, Eigenleistungen, Ausgaben für Grunderwerb, in einem Sammelposten zusammengefasste geringwertige Wirtschaftsgüter, Einzelbelege, deren Betrag unterhalb von 500 Euro liegt.
Neustart Niedersachsen Innovation
Zielgruppe: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert?: Anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben, verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen.
Höhe: Zuschuss bis zu 75 %; maximal 800.000 Euro.
Wichtig! Rechtzeitige Antragstellung!
Anträge müssen bis zum 30.11.2020 bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt wird.
Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten, Messen etc.).
Bedingungen
- Zuschuss i.H.v. 60 % der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; Zuschuss i.H.v. 75 % für Unternehmen der Automobilwirtschaft
- Innovationsvorhaben übersteigt unternehmensbezogenen Stand der Technik und erhöht Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
- Ausgaben für Personal betragen mindestens 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen
- Einzelvorhaben
Einzelvorhaben von Unternehmen, die eine Betriebstätte in Niedersachsen haben und das Vorhaben in Niedersachsen durchführen - Rechtzeitige Antragstellung
Anträge müssen bis zum 30.11.2020 bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden - Antragsberechtigung
Antragssteller müssen bis zum ersten Mittelabruf einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen - Qualitätskriterien
Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Projekts, gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jedes Projekt wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. - Weitere allgemeine Voraussetzungen
Förderungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist. Mit Antragstellung gilt die Zustimmung zur Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns bis zu einer Fördersumme von 250.000 Euro.