Voraussetzung für eine Bewilligung ist hierbei u.a., dass ein besonderes Landesinteresse an dem Vorhaben besteht. Dieses liegt vor, wenn das Unternehmen in seiner Region strukturprägende Bedeutung hat oder das Vorhaben einen besonders hohen Beitrag zu den innovationspolitischen Zielen des Landes leistet. Darüber hinaus wurde die maximale Höhe des nicht-rückzahlbaren Zuschusses von 500.000 Euro auf 1 Mio. Euro je Maßnahme erhöht. Die Förderquoten differieren je nach Unternehmensgröße (kleine Unternehmen 45 %, mittlere Unternehmen 35 %, Nicht-KMU 25 %). Bei Verbund- und Kooperationsvorhaben kann der Fördersatz um weitere 15 %-Punkte erhöht werden. Antragsberechtigt sind nach wie vor ausschließlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen, die eine am Vorhaben beteiligte Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Anträge können laufend bei der NBank eingereicht werden. Kontakt: NBank/Team Innovation

Tel.: 0511 30031-925, E-Mail: betriebliche.innovation@nbank.de.

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