Neu: Förderung für Mobilitätsmanagement
Modellprojekte in Betrieben und Kommunen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bietet ein neues Förderprogramm zum „Betrieblichen Mobilitätsmanagement“. In Abhängigkeit von der Größe des Betriebes werden bis zu 60 Prozent Fördermittelzuschüsse gewährt.
Zielsetzung
Zielsetzung ist es ein Mobilitätsmanagement im betrieblichen Umfeld einzuführen oder zu verstetigen und geeignete Maßnahmen zur Beeinflussung der betriebsbedingten Mobilität im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung umzusetzen. Hierdurch soll ein Beitrag zur Einsparung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen sowie zum Lärm-, Flächen- und Ressourcenschutz geleistet und positive Auswirkungen auf die Luftqualität ermöglicht werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche und kommunale Unternehmen, eingetragene Vereine sowie öffentliche Einrichtungen, sofern sie Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement umsetzen wollen oder im Rahmen eines Verbundprojektes maßgeblich zu deren Umsetzung beitragen. (Hinweis: Für kommunale Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Modellprojekte zur Umsetzung von Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement in Betrieben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf folgenden Themenbereichen:
- Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre
- Kunden- und Besucherverkehre
- Dienstreisen und Werksverkehre
- Flottenmanagement und -umbau
Zu beachten ist, dass es sich um umfassende Umsetzungsprojekte auf Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder konzeptioneller Überlegungen handeln soll bzw. „Maßnahmenbündel“, durch die betriebsbedingte Personenverkehre vermieden, reduziert, verlagert und optimiert werden können. Anspruch an die Vorhaben ist, dass sie Vorbildcharakter und Multiplikatoreffekte entfalten und weitere Betriebe zur Konzipierung und Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements aktivieren.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Fördersatz ist abhängig vom Antragssteller und beträgt in der Regel maximal 40 Prozent für Unternehmen (ggf. Aufstockung um 10 Prozent-Punkte bei mittleren Unternehmen bzw. 20 Prozent-Punkte bei kleinen Unternehmen). Für nicht-Unternehmen liegt der Fördersatz in der Regel bei maximal 80 Prozent (für finanzschwache Kommunen im begründeten Einzelfall maximal 90 Prozent). Die geplanten Gesamtausgaben müssen in der Regel mindestens 200.000 Euro betragen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
- Bis zum 29. September 2019 müssen Projektskizzen elektronisch über „easy Online“ eingereicht werden.
- Anschließend werden vorausgewählte Projektträger zur formalen Antragsstellung aufgefordert. Antragsfrist ist voraussichtlich der 19. Januar 2020. (Die genaue Frist wird den Projektträgern rechtzeitig bekannt gegeben.)
Zu beachten ist, dass die Förderdung derzeit noch unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel steht. Eine Bewilligung erfolgt frühestens ab dem 1. Januar 2020.
Die Projekte müssen spätestens zum 30. September 2021 abgeschlossen sein. Zuständiger Ansprechpartner beim Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH ist Thilo Petri (Telefon 0221 / 806-4164). Details zu den Förderbedingungen stehen auf der Website „mobil gewinnt“ bereit: https://mobil-gewinnt.de/Foerderung/Foerderaufruf.