Neues Förderprogramm für innovative Geschäftsmodelle
Gefördert werden nicht-technische Innovationen
Wesermarsch. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert seine Innovationsförderung. Im Juni wurde die Richtlinie zur Pilotförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ veröffentlicht Bundesanzeiger (PDF, 601 KB).
Zielsetzung
Ziel der Richtlinie ist es explizit nichttechnische Innovationen, wie neue digitale Geschäftsmodelle, Servicekonzepte zu fördern. Konkret erfasst werden von der neuen Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Der Programmstart soll im Herbst erfolgen. Es stehen 25 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung.
Zielgruppen
Mit dieser Förderrichtlinie werden kleinst, klein und mittlere Unternehmen angesprochen, inklusive Selbständige und junge Unternehmer. Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, sollen Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteilen basieren.
Thematische Förderaufrufe
Ein erster Förderaufruf soll noch in diesem Jahr gestartet werden mit der Ausrichtung auf digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle sowie Pionierlösungen. Für das kommende Jahr ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ beinhalten, beispielsweise im Bereich Bildung und Informationszugang. Die einzelnen Ausschreibungen werden gesondert veröffentlicht. Sie ergänzen die grundlegende Richtlinie zum IGP (PDF, 601 KB), die am 27. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die Wirtschaftsförderung wird auf die Förderaufrufe aufmerksam machen.