Breitbandausbau - Die Unternehmen müssen Ihre Bedarfe melden

Mit einer Befragung sollen die Bedarfe für Arbeitsplätze und Maschinen benannt werden

Wesermarsch. Der Landkreis Wesermarsch hat für seine kreisangehörigen Kommunen die Aufgabe des geförderten Breitbandausbaus übernommen. Seit Anfang 2018 werden – neben vielen privaten Adressen - Unternehmen in vier  Gewerbegebieten mit kostenfreien Glasfaserhausanschlüssen angeschlossen.

In einem weiteren Projekt sollen nun auch die übrigen Gewerbegebiete die Möglichkeit erhalten, von einem Glasfaseranschluss zu profitieren. Flexibel möglich wären dann Bandbreiten von bis zu 1 Gigabit (1.000 Megabit/s) im down- und upload. Möglich macht das ein Sonderprogramm des Bundes. Damit dieser Ausbau erfolgen kann, muss durch den Landkreis der tatsächliche Bedarf in den Gewerbegebieten ermittelt werden. Die Verwaltung startet daher eine Befragung bei den jeweils ansässigen Unternehmen.

Der geförderte Ausbau kann dann erfolgen, wenn von mindestens drei Betrieben in einem Gewerbe-/Industriegebiet ein Bedarf gemeldet wird, der mit der heute verfügbaren maximalen Bandbreite nicht erreicht werden kann. Maßgeblich für den Bedarf ist die Anzahl von Büroarbeitsplätzen in den Betrieben, die über einen Internetanschluss verfügen, bzw. die Anzahl von Maschinen, die an das Internet angeschlossen sind.

Mit der Abfrage verpflichten sich die Betriebe nicht zu einem Breitbandanschluss, außerdem entstehen keinerlei Verpflichtungen oder Kosten für das Unternehmen.

Die Angaben zu den Arbeitsplätzen und Maschinen melden die Betriebe an Matthias Sturm, zuständiger Projektleiter für den geförderten Breitbandausbau beim der Landkreisverwaltung Wesermarsch, telefonisch unter 04401-927 384 oder per E-Mail breitband@lkbra.de. Die Ergebnisse der Befragung werden den teilnehmenden Unternehmen mitgeteilt.

 

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